Bei uns können Sie die Bescheinigung der Sachkunde für Hundehalter gemäß § 11 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW erlangen.
Diese ist erforderlich, wenn Sie Halter eines Hundes sind, der eine Größe von über 40 cm Schulterhöhe oder ein Körpergewicht von 20 kg überschreitet.
Fragen Sachkundenachweis
Sachkundenachweis - Fragen ( .pdf )